Hausbesuch

Der Hausbesuch wird ärztlich verordnet, wenn der Patient aus medizinischen Gründen keine Praxis aufsuchen kann – sei es aufgrund seines Alters oder krankheits- bzw. verletzungsbedingt. In diesem Fall wird der Hausbesuch von der Krankenkasse bezahlt. Auf dem ärztlichen Rezept sollte der Hausbesuch entsprechend verordnet sein.